Finanzierungsmöglichkeiten
Wenn Unterstützung im Alltag notwendig wird, stellt sich oft die Frage, wie die entstehenden Kosten abgedeckt werden können. Gerade im Pflegebereich gibt es viele Leistungsansprüche, die genutzt werden können.
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Entlastungsleistungen (§45b SGB XI):
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können monatliche Entlastungsbeträge in Anspruch genommen werden, z. B. für Betreuungs- oder Entlastungsangebote. -
Verhinderungspflege (§39 SGB XI):
Ist die Hauptpflegeperson verhindert (Urlaub, Krankheit, Termine), kann zeitweise oder stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. -
Private Abrechnung:
Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auf privater Basis in Anspruch nehmen, falls keine oder nur teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung der passenden Leistungen, damit Ihre Versorgung optimal gesichert ist. Sprechen Sie mich einfach an!